Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Für Verkäufe an inländische Käufer gelten ausschließlich unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Aufgabe der Bestellung an uns werden unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen anerkannt, ohne dass es einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf, und gelten für sämtliche zukünftigen Kaufverträge. Etwaige anderslautende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
Die bloße Lieferung selbst gilt nicht als Bestätigung. Die Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsbeziehung abzutreten.
Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ab 01.01.2026. Sie ersetzen alle früheren Liefer- und Zahlungsbedingungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit sie nicht durch neue Liefer- und Zahlungsbedingungen ersetzt worden sind.
Vertragsabschluss und Preise
Die Kaufverträge mit uns und den Kunden kommen entweder durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch die Absendung der Ware zustande. Die in unseren Preislisten genannten Preise sind freibleibend, gelten nur für den Inlandsbedarf in der Bundesrepublik Deutschland und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Das Gleiche gilt für die Gewährung von Rabatten und ggf. gültigen Sonderkonditionen.
Für die Auftragszusammenstellung sind die in unseren Preislisten angegebenen Mindestbestellmengen und Bezugseinheiten bindend. Abweichende Bestellmengen werden von uns auf die nächsthöhere, den Mindestbestellmengen bzw. Bezugseinheiten entsprechende Menge verändert.
Lieferkonditionen und Gefahrübergang
a) Wir verpflichten uns die Ware zu liefern, sobald es der Geschäftsablauf zulässt. Die Bindung an eine feste Lieferfrist besteht nicht, auch wenn diese in der Bestellung genannt sein sollte.
Bei einem Auftragswert von mehr als 2.000 EUR trägt der Verkäufer die Verpackungskosten sowie die Transportgebühren bis zum Bestimmungsort. Bei Kleinstaufträgen bis zu 500 EUR wird ein Mindermengenzuschlag von 5 % berechnet.
Für Kliniken und Klinik-versorgende Apotheken erfolgt die Lieferung frei Haus ab einem Lieferungswert von 150 EUR. Andernfalls wird ein Porto und Verpackungsanteil von 8,00 EUR erhoben.
c) Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus/minus 10% sind zulässig.
d) Änderungen der derzeitigen Besitz- und Beteiligungsverhältnisse der von uns belieferten Kunden berechtigen uns zu einer Überprüfung der Lieferzusage.
e) Unvorhergesehene und von uns nicht vertretbare Lieferhindernisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitsausfälle entweder bei uns, unseren Lieferanten oder den Transport-unternehmen berechtigen uns zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag.
Schadensersatzansprüche gegen uns wegen verspäteter oder Nichtlieferung können nur in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gegen uns geltend gemacht werden.
Wir behalten uns vor, den Versandweg und die Versandart selbst zu bestimmen. Bei Sonderwünschen wird die Differenz zwischen der kostengünstigsten und der gewünschten Versandart berechnet.
Alle Lieferungen werden auf Rechnung und Gefahr des Käufers unversichert durchgeführt. Die Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Frachtführer übergeben wurde.
Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, seine Berechtigung zum Bezug von Arzneimitteln nachzuweisen (Großhandelserlaubnis, Apothekenbetriebserlaubnis, Betäubungsmittelerlaubnis etc.).
Zahlung
Die für Sie geltende Bankverbindung entnehmen Sie bitte Ihren individuellen Rechnungen oder Lastschriften.
a) Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, gelten folgende Zahlungsfristen und Abzüge. Unsere Rechnungen sind nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum können - Widerruf vorbehalten - 1,0% Skonto vom Warenwert zuzüglich Mehrwertsteuer gekürzt werden.
b) Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die Forderungen vom Tag der Fälligkeit an mit mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§247 BGB) verzinst, sofern wir keinen höheren Schaden nachweisen.
c) Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerung die Ausführung weiterer Aufträge zurückzustellen oder nur bei Vorauszahlung zu liefern.
d) Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
e) Etwaige Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht, die Zahlung zu verweigern.
a) Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, gelten folgende Zahlungsfristen und Abzüge. Unsere Rechnungen sind nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum können - Widerruf vorbehalten - 1,0% Skonto vom Warenwert zuzüglich Mehrwertsteuer gekürzt werden.
b) Bei nicht fristgerechter Zahlung werden die Forderungen vom Tag der Fälligkeit an mit mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§247 BGB) verzinst, sofern wir keinen höheren Schaden nachweisen.
c) Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzögerung die Ausführung weiterer Aufträge zurückzustellen oder nur bei Vorauszahlung zu liefern.
d) Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
e) Etwaige Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht, die Zahlung zu verweigern.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen innerhalb der Geschäftsverbindung sind die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Kunde darf sie jedoch im regelmäßigen Geschäftsgang weiterveräußern. Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterveräußerungen gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit aller unserer jeweils gegen ihn begründeten Forderungen an uns ab. Soweit der Kunde die abgetretenen Forderungen für uns einzieht, hat er die eingezogenen Beträge an uns abzuführen, sobald unsere Forderungen fällig sind. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf unsere Ware oder Rechte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.
Warenzeichen und Weiterverkauf
a) Die von uns gelieferten Waren sind nur für den Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Ab- und Weiterverkauf ins Ausland, einschließlich der Freihäfen ist aus patentrechtlichen, warenzeichenrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Gründen grundsätzlich unzulässig und kann im Ausnahmefall nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.
b) Der Großhandel darf die Ware nur in der unveränderten und unversehrten Originalverpackung und ausschließlich an Apotheken weiterverkaufen. Eine Lieferung an andere Großhändler oder an Zwischenhändler ist nur zulässig, wenn wir die schriftliche Zustimmung erteilen. Öffentliche Apotheken und Krankenhaus-Vollapotheken dürfen die Waren ausschließlich in der unveränderten und unversehrten Originalverpackung an Endverbraucher weiterverkaufen. Klinikpackungen liefern wir ausschließlich an Krankenhaus und krankenhausversorgende Apotheken, die uns gegenüber dem Nachweis der Erfüllung der Voraussetzung des §14 Apothekengesetz erbracht haben.
c) Eine Weiterveräußerung in Teilmengen ist nicht gestattet.
Es ist unzulässig, anstelle unserer warenzeichenrechtlich geschützten Präparate Ersatzprodukte anzubieten oder zu liefern oder in Preislisten, Angeboten, usw. unsere Warenzeichen mit dem Wort „Ersatz" in Verbindung zu bringen bzw. den Namen von Ersatzprodukten gegenüberzustellen. Es ist auch unzulässig, bei Bearbeitung unserer unter eingetragenen Warenzeichen vertriebenen Präparate unsere Warenzeichen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung auf der Ware, den Etiketten, dem Werbematerial usw. zu verwenden.
Beanstandungen und Rücknahme
a) Mängelrügen müssen spätestens 7 Tagen nach Wareneingang unter Angabe von Bestelldaten, Rechnungs- und Versandnummer schriftlich angezeigt werden. Minder- oder Falschlieferungen sind uns schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Lieferung zu melden. Sonstige Mängel sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich bekannt zu geben. Unsachgemäße Behandlung der Ware hat den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge.
b) Bei sämtlichen Beanstandungen muss uns bei Aufforderung die beanstandete Ware in der jeweiligen Originalverpackung innerhalb einer Woche nach der Beanstandung übermittelt werden, damit uns bzw. dem Spediteur eine Überprüfung ermöglicht wird.
c) Retouren werden nur im Rahmen der gültigen Retourenregelung abgewickelt. Bei Retouren, die ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt sind, übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir sind berechtigt, entweder die Annahme zu verweigern oder die Ware ersatzlos zu vernichten.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz von Apontis Pharma Deutschland GmbH & Co. KG
Es ist unzulässig, anstelle unserer warenzeichenrechtlich geschützten Präparate Ersatzprodukte anzubieten oder zu liefern oder in Preislisten, Angeboten, usw. unsere Warenzeichen mit dem Wort „Ersatz" in Verbindung zu bringen bzw. den Namen von Ersatzprodukten gegenüberzustellen. Es ist auch unzulässig, bei Bearbeitung unserer unter eingetragenen Warenzeichen vertriebenen Präparate unsere Warenzeichen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung auf der Ware, den Etiketten, dem Werbematerial usw. zu verwenden.
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Monheim, Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
Stand: 08.April 2021
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Monheim, Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
Stand: 08.April 2021